Der Name SCHWIER hat seinen geographischen Schwerpunkt im Kreis Minden-Lübbecke.

Als im Jahre 1682 der bäuerliche Grundbesitz im Fürstentum Minden erfasst wurde, kam der Name SCHWIER lediglich in den Ortschaften Meßlingen (fünf leibfreie Kötter, ein leibfreier Brinksitzer) und Todtenhausen (ein leibfreier Halbmeier, vier leibfreie Kötter) vor. 

Grundherr war in allen Fällen das Amt Petershagen.